Allgemeine Geschäftsbedingungen

Königs-Kinderlädchen · Inh. Julia König

Königs-Kinderlädchen
Inh. Julia König
Einzelunternehmen
Langebrückstraße 20, 24340 Eckernförde
E-Mail: hallo@koenigs-kinderlaedchen.de

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln sämtliche Verträge zwischen Königs-Kinderlädchen (im Folgenden „wir", „uns" oder „Königs-Kinderlädchen") und Kund:innen über die Nutzung unserer Dienstleistungen.

Unsere Dienstleistungen umfassen: die Buchung sowie Nutzung von Regalen und Verkaufsflächen in unserem Ladengeschäft (Modell – Regalmiete).

Diese AGB gelten grundsätzlich gegenüber Verbraucher:innen. Sofern Unternehmer:innen (z. B. regionale Handmade-Labels) unsere Leistungen in Anspruch nehmen, können abweichende Bestimmungen vereinbart werden.

2. Begriffe und Vertragsmodelle

2.1 Regalmiete / Privatverkauf
Kund:innen mieten für einen fest vereinbarten Zeitraum ein Regal bzw. eine Verkaufsfläche in unserem Ladengeschäft.

Kund:innen stellen ihre Artikel eigenverantwortlich ein und bepreisen diese selbst.

Die Kaufverträge über die Artikel entstehen unmittelbar zwischen Kund:innen als Privatpersonen und den jeweiligen Käufer:innen. Königs-Kinderlädchen stellt Infrastruktur (z. B. Kassensystem, Verkaufsfläche) bereit und wickelt die Verkäufe ab.

3. Vertragsschluss

Königs-Kinderlädchen schließt Mietverträge ausschließlich mit volljährigen Personen ab. Mit Vertragsschluss erklären Kund:innen, dass sie das 18. Lebensjahr vollendet haben.

3.1 Vertragsschluss
Die Buchung eines Regals erfolgt entweder online über unsere Website, per Nachricht oder direkt vor Ort im Ladengeschäft.

Der Vertrag wird wirksam, sobald die Buchung von uns bestätigt wurde (z. B. durch Buchungsbestätigung per E-Mail, per Nachricht oder Kassenbuchung vor Ort).

4. Leistungen des Königs-Kinderlädchens

4.1 Leistungen
Königs-Kinderlädchen stellt Kund:innen für die gebuchte Mietdauer ein Regal bzw. eine Verkaufsfläche zur Verfügung (Größen: siehe Flyer).

Die Nutzung ist ausschließlich auf die überlassene Regalfläche beschränkt. Artikel dürfen weder über die Regalfläche hinausragen noch auf dem Boden, an Wänden oder an benachbarten Regalen platziert werden.

Kleiderbügel und Größentrenner werden nach Bedarf bereitgestellt.

Der Verkauf der Artikel wird über das Kassensystem des Königs-Kinderlädchens abgewickelt.

Optional können Zusatzleistungen gebucht werden (z. B. Einräumen, Räumservice, Einlagerung).

Ein Anspruch auf einen bestimmten Verkaufserfolg oder Mindestumsatz besteht nicht.

4.2 Mindestmietdauer und Miettage
Die Mindestmietdauer für ein Regal beträgt einen Monat vom 1. oder 15.

Als Werktage gelten die regulären Öffnungstage unseres Ladengeschäfts.

Längere oder individuelle Mietzeiträume können nach Verfügbarkeit gebucht werden.

Die Mietdauer beginnt mit dem ersten gebuchten Werktag und endet mit Ablauf des letzten gebuchten Werktags.

5. Spielzeug, Bücher und Schuhe

Siehe Flyer.

Königs-Kinderlädchen kann Vorgaben zur Platzierung, Kennzeichnung und zur maximalen Anzahl von zusätzlichen Artikeln pro Mieter:in festlegen, um einen geordneten Ladenbetrieb zu gewährleisten.

6. Mängel der Mietsache (Regal/Verkaufsfläche)

Königs-Kinderlädchen stellt dir die gebuchte Verkaufsfläche für die Mietdauer in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zur Verfügung.

Weist die Verkaufsfläche oder das Regal während der Mietdauer einen Mangel auf (z. B. Defekt, Instabilität, fehlende Nutzbarkeit), sind Kund:innen verpflichtet, uns unverzüglich – spätestens jedoch innerhalb von 2 Werktagen nach Mietbeginn – darüber zu informieren. Spätere Meldungen offensichtlicher Mängel können nur berücksichtigt werden, soweit der Mangel nicht bereits bei Übergabe erkennbar war.

Königs-Kinderlädchen ist berechtigt und verpflichtet, den Mangel innerhalb angemessener Frist zu beseitigen. Dies kann nach Wahl des Königs-Kinderlädchens durch Reparatur, Austausch oder Bereitstellung eines gleichwertigen Ersatzregals bzw. einer Ersatzfläche erfolgen.

Ein Anspruch auf Minderung oder Schadensersatz besteht nur, soweit gesetzlich vorgesehen und soweit Königs-Kinderlädchen den Mangel zu vertreten hat.

7. Preise, Gebühren und Provisionen

7.1
Es gelten die jeweils im Buchungsprozess angezeigten Mietpreise.

Zusätzlich wird eine Provision von 15 % auf den Verkaufserlös fällig.

Provision und ggf. gebuchte Zusatzleistungen werden vor Auszahlung vom Erlös abgezogen.

7.2 Zusatzleistungen
Folgende Zusatzleistungen können optional gebucht werden:

  • Lager- und Nachfüllservice pro Woche: 5,00 €
  • Regal einräumen: 8,00 €
  • Regal räumen nach Absprache (inkl. 3 Tage Lagerung): 5,00 €, im Anschluss 1,00 € pro Werktag

8. Zahlung und Fälligkeit

Die Mietgebühr ist bei Buchung sofort fällig.

Online-Buchungen werden über PayPal abgewickelt.

Königs-Kinderlädchen ist berechtigt, Leistungen zurückzuhalten, solange ausstehende Zahlungen nicht erfolgt sind.

9. Zahlungsdienstleister / erforderliche Datenübermittlung (PayPal)

Bei der Nutzung von Zahlungsarten, die über externe Zahlungsdienstleister abgewickelt werden (insbesondere PayPal), ist es erforderlich, dass bestimmte personenbezogene Daten sowie Zahlungsdaten an den jeweiligen Zahlungsdienstleister übermittelt werden.

Zu den hierbei übermittelten Daten können insbesondere gehören: Name, Rechnungs-/Adressdaten, E-Mail-Adresse, Zahlungsinformationen (z. B. Transaktionsdaten, Zahlungsmethode), ggf. technische Daten (z. B. IP-Adresse, Geräte-/Browserinformationen), soweit für die Zahlungsabwicklung erforderlich.

Die Verarbeitung erfolgt zum Zweck der Zahlungsabwicklung und der Betrugsprävention.

Es gelten ergänzend die Datenschutzbestimmungen des jeweiligen Zahlungsdienstleisters. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung finden Kund:innen in unserer Datenschutzerklärung.

10. Pflichten der Mieter:innen / Einlieferer:innen

Kund:innen dürfen nur Artikel anbieten bzw. einliefern, die in ihrem Eigentum stehen, frei von Rechten Dritter sind, keine gesetzlichen Verbote verletzen sowie sicher und funktionsfähig sind.

Kund:innen sind verantwortlich dafür, dass Artikel den gesetzlichen Anforderungen entsprechen (z. B. Produktsicherheit) und keine Gefährdung darstellen.

Kund:innen verpflichten sich, alle Artikel vor dem Einstellen auf Mängel zu überprüfen (z. B. Flecken, Löcher, Risse, Ungeziefer, Hygienemängel, Sicherheitsmängel, Funktionsdefekte). Sichtbare Mängel müssen deutlich gekennzeichnet werden, sodass Käufer:innen darüber informiert sind.

Bei Spielzeug gilt: Es muss eine CE-Kennzeichnung vorhanden sein, sofern diese gesetzlich erforderlich ist. Ausgenommen sind Artikel, die nachweislich aus Zeiten stammen, bevor eine CE-Kennzeichnungspflicht eingeführt wurde.

Artikel müssen sauber, frisch gewaschen (bei Textilien) und in einem Zustand sein, der dem Verkauf als Secondhand- oder Neuware entspricht.

11. Unzulässige Artikel / Richtlinien

Unzulässig sind insbesondere: Waffen und waffenähnliche Gegenstände, Alkohol, Tabakwaren, illegale oder jugendgefährdende Inhalte, Fälschungen, Plagiate oder rechtsverletzende Produkte, gefährliche oder defekte Produkte sowie Artikel, die gegen geltendes Recht verstoßen.

Königs-Kinderlädchen bittet darum, keine Waren anzubieten, die ausschließlich für den gewerblichen Weiterverkauf erworben wurden (z. B. von Online-Marktplätzen wie Wish, AliExpress, Shein, Temu oder vergleichbaren Plattformen). Ausgenommen sind Handmade-Artikel und Neuware von regionalen Labels, die ausdrücklich als solche gekennzeichnet sind.

Werbematerialien: Das Anbringen von Visitenkarten, Flyern, Werbematerialien oder Kontaktdaten am Regal ist nicht gestattet.

Königs-Kinderlädchen kann weitere Artikel ausschließen, wenn deren Verkauf für den Ladenbetrieb unzumutbar ist oder ein erhöhtes Risiko besteht.

12. Entfernung unzulässiger Artikel

Stellt Königs-Kinderlädchen fest, dass Artikel gegen diese AGB oder Richtlinien verstoßen, sind wir berechtigt, diese ohne Rücksprache aus dem Regal zu entfernen oder aus dem Verkauf zu nehmen.

Ebenso gilt das für Artikel, die nicht zum Konzept passen.

Die Verantwortung für die Einhaltung der Vorgaben liegt bei Kund:innen.

13. Mietbeginn, Einräumen, Nichterscheinen / Verfall der Nutzung

Das Regal kann am Tag des Mietbeginns eingeräumt werden. Das Einräumen ist während der regulären Öffnungszeiten möglich.

Wird das Regal am ersten Miettag nicht eingeräumt und erfolgte keine vorherige Benachrichtigung an Königs-Kinderlädchen, kann das Regal ab dem vierten Tag anderweitig vergeben werden. Der Anspruch auf Nutzung verfällt. Eine Erstattung der Mietgebühr erfolgt nicht.

Ein vorzeitiger Abbruch der Mietzeit ist möglich, begründet jedoch keinen Anspruch auf anteilige Rückerstattung.

14. Etikettierung und Preisauszeichnung

Alle Artikel müssen mit bereitgestellten Etiketten ausgezeichnet werden.

Die Etiketten müssen folgende Angaben enthalten: Produktart, Marke, Größe und ggf. weitere Informationen wie Farbe, Material oder Zustand. Allgemeine Beschreibungen wie „Kleidung" oder „Spielzeug" sind unzulässig.

Etiketten müssen gut sichtbar, lesbar und haltbar angebracht sein.

Artikel ohne oder mit unlesbarem Etikett werden vom Verkauf ausgeschlossen und für 14 Tage aufbewahrt. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Artikel als aufgegeben (§ 959 BGB) und können in das Eigentum von Königs-Kinderlädchen übergehen oder gespendet werden.

15. Mietbedingungen und Rabatte

Die Verkaufsfläche ist während der gesamten Mietdauer ordentlich, sauber und übersichtlich zu halten. Kund:innen sind für die regelmäßige Pflege und Nachsortierung ihres Regals verantwortlich. Königs-Kinderlädchen übernimmt im Rahmen der Mietdauer die tägliche Pflege und Sortierung des Regals, um die Waren ansprechend zu präsentieren, ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht.

Die Nutzung eigener Möbel, Regale, Tische oder ähnlicher Einrichtungsgegenstände ist nicht gestattet. Transportbehältnisse wie Kartons, Taschen oder Kisten müssen nach dem Einräumen entfernt werden. Eine Lagerung im Laden ist nicht möglich.

Das Anschließen oder Betreiben elektrischer Geräte am Regal ist nicht gestattet. Bauliche Veränderungen am Regal sind untersagt.

Bei übermäßiger Überfüllung des Regals kann Königs-Kinderlädchen Kund:innen auffordern, die Anzahl der Artikel zu reduzieren. Bei unmittelbarer Gefahr für andere Waren oder das Inventar ist Königs-Kinderlädchen berechtigt, das Regal teilweise zu leeren. Kund:innen werden hierüber unverzüglich informiert.

Preisreduzierungen können auf Wunsch von Kund:innen in Absprache mit Königs-Kinderlädchen erfolgen.

Mögliche Rabattstufen sind 20 % oder 50 % auf den ursprünglichen Verkaufspreis. Der Rabatt gilt einheitlich für alle Artikel des gemieteten Regals.

Königs-Kinderlädchen stellt Rabattschilder zur Verfügung, die am Regal angebracht werden, um Käufer:innen über die Preisreduzierung zu informieren.

Kund:innen können während der Mietzeit jederzeit weitere Artikel nachfüllen, sofern ausreichend Platz vorhanden ist und die Übersichtlichkeit gewahrt bleibt.

16. „Gesucht/Gefunden" – herrenlose Artikel

Artikel ohne Etikett oder nach Mietende im Geschäft gefundene Artikel werden im Bereich „Gesucht/Gefunden" für 14 Tage aufbewahrt.

Kund:innen sind verpflichtet zu prüfen, ob sich fremde Artikel (mit anderer Regalnummer) in ihrem Regal befinden, und diese dem Personal zu übergeben.

Fehlende Artikel aus dem eigenen Bestand sind unverzüglich zu melden.

Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist gelten die Artikel als aufgegeben (§ 959 BGB) und können in das Eigentum von Königs-Kinderlädchen übergehen oder gespendet werden.

Nach Absprache können Artikel Königs-Kinderlädchen kostenfrei zum Weiterverkauf zur Verfügung gestellt werden.

17. Mietende, Abholung, Lagergebühren, Eigentumsübergang

Nicht verkaufte Artikel müssen am letzten Tag der Mietzeit während der Öffnungszeiten abgeholt werden.

Die Abholung erfolgt persönlich durch die Kund:innen. Die Abholung kann auch durch eine schriftlich bevollmächtigte Person unter Vorlage der Vollmacht und eines gültigen Lichtbildausweises erfolgen.

Königs-Kinderlädchen ist berechtigt, die abzuholenden Artikel zu kontrollieren. Die Preisschilder müssen an den Artikeln verbleiben.

Optional kann ein Räumservice mit 3 Tagen Lagerung für 5,00 € dazugebucht werden.

Erfolgt keine Abholung und wurde kein Räumservice gebucht, fällt neben der einmaligen Gebühr von 5,00 € für das Ausräumen des Regals ab dem Folgetag eine Lagergebühr von 1,00 € pro Tag an.

Werden Artikel nicht innerhalb von 14 Tagen nach Mietende bzw. nach Aufforderung abgeholt, gehen diese gemäß § 959 BGB in das Eigentum von Königs-Kinderlädchen über oder werden gespendet. In diesem Fall entfallen Räumservice und Lagergebühr.

18. Abrechnung und Auszahlung

Die Abrechnung erfolgt auf Basis der im Kassensystem erfassten Verkäufe.

Die Auszahlung erfolgt bis spätestens 14 Tage nach Mietende.

Die Auszahlung erfolgt nach Abstimmung mit den Kund:innen per Banküberweisung auf die hinterlegte Bankverbindung, in bar im Ladengeschäft oder durch Verrechnung mit einer offenen Mietforderung.

Für eine Auszahlung per Banküberweisung ist die Angabe einer gültigen Bankverbindung (IBAN) erforderlich.

Provisionen und Gebühren werden vor Auszahlung abgezogen.

19. Stornierung / Umbuchung

Kund:innen können die Buchung bis 14 Tage vor Mietbeginn kostenfrei stornieren und erhalten eine vollständige Rückerstattung der Mietgebühr.

Bei einer Stornierung zwischen 14 und 7 Tagen vor Mietbeginn erstatten wir 50 % der Mietkosten.

Bei einer späteren Stornierung (weniger als 7 Tage vor Mietbeginn) besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung der Mietgebühr.

Kulanzregelung: Königs-Kinderlädchen kann nach eigenem Ermessen anbieten, eine Buchung statt einer Stornierung auf einen anderen Zeitraum umzubuchen, sofern Kapazitäten verfügbar sind. Ein Anspruch auf Umbuchung besteht nicht.

Im Falle einer Umbuchung können bereits geleistete Zahlungen angerechnet werden. Etwaige Preisunterschiede (z. B. andere Mietpreise je Zeitraum) sind auszugleichen.

Bei Krankheit oder sonstiger Verhinderung erfolgt keine Entschädigung für ausfallende Tage; eine Umbuchung kann ggf. im Rahmen der Kulanzregelung möglich sein, jedoch ohne Rechtsanspruch.

20. Widerrufsrecht

Kund:innen haben grundsätzlich das gesetzliche Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB. Der Widerruf muss innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss in Textform (z. B. per E-Mail) erklärt werden.

Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn die Erbringung der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt und Kund:innen ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, und zur Kenntnis genommen haben, dass sie durch ihre Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrags ihr Widerrufsrecht verlieren (§ 356 Abs. 4 BGB).

Diese Zustimmung wird im Online-Buchungsprozess durch Anklicken einer entsprechenden Checkbox eingeholt.

Soweit das Widerrufsrecht nicht besteht oder erloschen ist, gelten für Stornierungen die Regelungen in § 19.

21. Rückgabe / Gewährleistung / Mängelrechte

21.1 Privatverkauf
Während der Mietdauer erfolgen Verkäufe – soweit nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet – als Privatverkauf.

Die Kaufverträge kommen zwischen Käufer:in und Privatverkäufer:in (Mieter:in/Einlieferer:in) zustande.

Ein Widerrufsrecht besteht nicht.

Eine Gewährleistung wird – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen („gekauft wie gesehen").

Königs-Kinderlädchen übernimmt keine Haftung für Sachmängel der angebotenen Artikel.

21.2 Neuware von Handmade-Labels
Bei Neuware, die durch Handmade-Labels angeboten wird, gelten die gesetzlichen Mängelrechte gegenüber dem jeweiligen Hersteller bzw. Anbieter.

Königs-Kinderlädchen ist – sofern nicht ausdrücklich als Verkäuferin gekennzeichnet – nicht Vertragspartnerin aus dem Kaufvertrag.

21.3 Gewerbliche Verkäufer:innen
Sofern Kund:innen als gewerbliche Verkäufer:innen (z. B. Handmade-Label, gewerbliche:r Händler:in) Artikel über Königs-Kinderlädchen anbieten, sind sie für die ordnungsgemäße steuerliche Erfassung und Abführung der Umsatzsteuer auf die Verkäufe selbst verantwortlich.

Kund:innen sind verpflichtet, dem für sie zuständigen Finanzamt die korrekten Informationen zu den Umsätzen zu melden und die anfallende Umsatzsteuer ordnungsgemäß abzuführen.

Königs-Kinderlädchen erbringt ausschließlich die Dienstleistung der Raumüberlassung und Verkaufsabwicklung. Königs-Kinderlädchen übernimmt keine Steuerberatung und haftet nicht für die steuerliche Behandlung der gewerblichen Verkäufe.

22. Haftung

Königs-Kinderlädchen haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Königs-Kinderlädchen nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.

Für Diebstahl oder Beschädigung von Artikeln übernimmt Königs-Kinderlädchen keine Haftung, soweit gesetzlich zulässig. Insbesondere besteht keine Haftung für einfachen Diebstahl, sofern Königs-Kinderlädchen keine Pflichtverletzung trifft.

Wir empfehlen Kund:innen, bei Bedarf eine private Hausratversicherung abzuschließen oder zu prüfen, ob eine bestehende Versicherung Artikel außerhalb der Wohnung (z. B. auf gemieteten Verkaufsflächen) abdeckt. Eine separate Versicherung durch Königs-Kinderlädchen besteht nicht.

23. Öffnungszeiten und temporäre Schließungen

Die Öffnungszeiten des Ladengeschäfts werden durch Königs-Kinderlädchen festgelegt und können jederzeit angepasst werden.

Königs-Kinderlädchen behält sich das Recht vor, das Ladengeschäft vorübergehend zu schließen (z. B. aufgrund von Krankheit, Notfällen, Urlaub oder höherer Gewalt).

Kund:innen werden über temporäre Schließungen per Aushang im Laden, per Social Media oder per E-Mail informiert.

Die Mietgebühr bleibt grundsätzlich bestehen. Eine anteilige Rückerstattung erfolgt nur, wenn die Schließung den Verkaufszeitraum erheblich verkürzt.

24. Regalzuordnung

Königs-Kinderlädchen behält sich das Recht vor, Kund:innen zur betrieblichen Optimierung ein anderes gleichwertiges Regal als das im Buchungsprozess ausgewählte zuzuweisen.

25. Hausrecht

Königs-Kinderlädchen übt im Ladengeschäft das Hausrecht aus.

Bei Verstößen gegen diese AGB oder bei unzumutbarem Verhalten kann Königs-Kinderlädchen Kund:innen von der Nutzung ausschließen.

26. Datenschutz

Es gilt die Datenschutzerklärung des Königs-Kinderlädchens in der jeweils aktuellen Fassung.

27. Änderung der AGB

27.1 Änderungen bei Neuverträgen
Königs-Kinderlädchen behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Maßgeblich bei Neuabschlüssen von Mietverträgen ist die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltende Fassung.

27.2 Änderungen gegenüber Bestandskund:innen
Gegenüber Bestandskund:innen (Mieter:innen mit bereits bestehenden oder früheren Mietverträgen) ist eine Änderung der vereinbarten AGB unter den folgenden Voraussetzungen möglich:

a) Umstände, die eine solche Änderung rechtfertigen, sind: nachträglich eingetretene, unvorhersehbare Änderungen, die Königs-Kinderlädchen nicht veranlasst hat und auf die Königs-Kinderlädchen keinen Einfluss hat und die sich einseitig zulasten einer Partei auswirken, oder in den AGB entstandene Lücken, die zu Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages führen.

b) Königs-Kinderlädchen wird den Mieter:innen die geänderten AGB mindestens sechs Wochen vor deren Inkrafttreten in Textform (z. B. per E-Mail) übersenden und dabei die Umstände, die Anlass der Änderung sind, sowie den Umfang der Änderungen klar benennen.

c) Sofern die Mieter:innen der Änderung nicht vor Inkrafttreten in Textform (z. B. per E-Mail) widersprechen, sondern durch weitere Inanspruchnahme der Leistungen von Königs-Kinderlädchen ihre Zustimmung zu den neuen AGB erklären, gilt die Änderung als akzeptiert. Die AGB gelten dann in ihrer geänderten Fassung ab dem angekündigten Zeitpunkt auch für zukünftige Verträge mit diesen Mieter:innen.

d) Königs-Kinderlädchen wird die Mieter:innen in der Mitteilung nach lit. b) auf das Widerspruchsrecht, die Widerspruchsfrist und die Rechtsfolgen eines Widerspruchs oder des Ausbleibens eines Widerspruchs hinweisen.